Wohnraumlüftung
Luft - Lebensmittel Nummer eins
„Gute“ Raumluft wird immer mehr zum Qualitätsssiegel modernen Wohnkomforts. Daher gewinnt die kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung auch zunehmend an Bedeutung sowohl im Neubau – aber auch immer stärker im Sanierungsbereich.
Der kontrollierten Wohnungslüftung kommt immer größere Bedeutung zu. Nicht nur, dass man damit den Wohnkomfort erhöhen kann, sorgt man auch für massive Energieeinsparungen.
Funktionsweise
Bei der kontrollierten Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung wird die Luft in der Wohnung kontinuierlich ausgetauscht, unabhängig von Winddruck, Temperatur- und Bewohnereinflüssen – 24 Stunden an 365 Tagen. Dabei kann der Bewohner meist zwischen drei Lüftungsstufen (Grund-, Bedarfs- und Stoßlüftung) wählen.
Die über einen Erdreich-Wärmetauscher oder über die Außenwand angesaugte Außenluft wird gefiltert und dabei weitgehend von Staub befreit, zum Lüftungsgerät geführt. Im Lüftungsgerät selbst wird die Außenluft von der Abluft über einen Wärmetauscher erwärmt. Die Ventilatoren (meist energiesparende Gleichstrommotoren) sorgen für den nötigen Druck, um die Luft gezielt über die Lüftungsrohre in die Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume zu verteilen und aus Räumen wie Bad, Küche, WC, Hauswirtschaftsraum sowie Abstellraum absaugen zu können. Die Abluft sollte an der Decke oder im oberen Bereich der Wand abgeführt werden. Dabei strömt die Zuluft durch Überströmelemente oder gekürzte Türblätter aus den Überströmbereichen in die Ablufträume nach.
Zu- und Abluftvolumenstrom
Grundlage für die Ermittlung der Luftvolumenströme ist die ÖNORM H 6038 „ Lüftungstechnische Anlagen - Kontrollierte mechanische Be- und Entlüftung von Wohnungen mit Wärmerückgewinnung - Planung, Montage, Prüfung, Betrieb und Wartung“ welche im übrigen mit 1. Mai 2006 als komplett überarbeitet Ausgabe Gültigkeit erlangte. Die Summe der Abluftvolumenströme ergibt zunächst den Mindestwert für den gesamten Abluftvolumenstrom. Dieser Wert wird mit dem planmäßigen Volumenstrom in Abhängigkeit von der Bewohnerzahl und der Wohnfläche verglichen und der größere Wert bestimmt. Bei der Ermittlung des Zuluftvolumenstroms sollte entsprechend der Anzahl der Personen ein Wert von 30 m³/(h · Pers.) in der gesamten Wohnung zur Verfügung stehen. Da die kontrollierte Wohnungslüftung eine Balance zwischen Zuluft und Abluft erzielen muss, ist der geringere Wert aus der Zu- bzw. der Abluft dem größeren Wert anzupassen. Bei der Überprüfung der Außenluftwechselrate ist ein Luftwechsel von 0,5 h-1 erforderlich. Bei großen Wohneinheiten kann die Außenluftwechselrate auf bis zu 0,3 h-1 reduziert werden.
Im Ausnahmefall können die angegebenen Mindestluftmengen für die Zuluft unterschritten werden. Dies kann beispielsweise bei Häusern mit sehr kleinen Zimmern sinnvoll sein. Es sollte jedoch nicht weniger als 20 m³/h Zuluft pro Raum vorgesehen werden. Bei der Überprüfung des Luftwechsels ergibt sich ein Wert von 0,5 h-1.
Nach der Ermittlung der Gesamt-Luftvolumenströme erfolgt die Auswahl des Lüftungsgerätes. Das Gerät sollte so ausgewählt werden, dass etwa 70 % der Maximalleistung für die Bedarfslüftung erforderlich ist, damit Reserven für die Stoßlüftung vorhanden sind. Zu den Luftdurchlässen führen vom Aufstellraum des Lüftungsgerätes einzelne flexible Leitungen mit einer inneren glatten Oberfläche.
Die Luftleitungen können bereits während des Rohbaus in der Stahlbetondecke verlegt werden.
Bei einer Wohnungssanierung kann als Lüftungsverfahren die Mischlüftung gewählt werden, d. h. Tellerventile an der Decke oder Wand induzieren die Luft in die Raumtiefe. Die Zuluft durchmischt sich mit der Raumluft und wird über die Überströmbereiche (Flur) in die Ablufträume geleitet, in denen diese abgeführt wird.
Das System benötigt aufgrund der einzelnen Leitungen zwischen den Räumen keine Telefonieschalldämpfer. Somit können die Schallschutzanforderungen von haustechnischen Anlagen im Hochbau gemäß ÖNORM B 8115-2 von 25 dB(A) erfüllt werden.